Kaum ist der Winter überstanden, da sind die meisten Bundesbürger einer weiteren Belastungsprobe in Form von alljährlicher Steuererklärung und Finanzamt ausgesetzt. Jedoch bietet der Gesetzgeber dieses Jahr Vereinfachungen im Hinblick auf Steuererklärungen für das Jahr 2011 an.
Alle Neuerungen auf einen Blick
Seit dem 01.01.2011 müssen der Steuerklassenwechsel oder die Eintragung von Kinderfreibeträgen – anders als bisher – nicht über die örtliche Meldebehörde, sondern über das Finanzamt vorgenommen werden. Darüber hinaus soll die elektronische Steuererklärung und Finanzamt Software ELSTER im Jahr 2011 seine Anwendung auch im privaten Bereich finden. Zudem soll die elektronische Lohnsteuerkarte für das Jahr 2012 endgültig eingeführt werden. Allerdings bewahrt die Lohnsteuerkarte in Printform für das Jahr 2011 noch ihre Gültigkeit.
Weiter können ab dem 01.01.2011 Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung und Finanzamt nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden. Hingegen soll die Neuerung im Bereich Steuererklärung und Finanzamt im Jahr 2011 die Bearbeitung der Lohnsteuererklärung hinsichtlich des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge erheblich erleichtern. Denn seit dem 01.01.2011 ist das Einkommen des Kindes für die Berechnung von Kinderfreibeträgen und des Kindergeldes irrelevant.
Mehr für die Altersvorsorge
Beiträge für die Altersvorsorge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei muss zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und andere Vorsorgeaufwendungen unterschieden werden. Hier gelten verschiedene Höchstbeträge und abweichende Berechnungen. Mehr zu Altersvorsorge / Rente können Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente oder vergleichbare betriebliche Vorsorge abgesetzt werden. Diese werden gesondert berechnet – maximal jedoch bis zu 1575 Euro, wobei hier die Zulagen schon inklusive sind. Beiträge die mehr zu Altersvorsorge / Rente eingezahlt wurden, können mit 62 Prozent, maximal jedoch bis zu 12.400 Euro Alleinstehende und 24.800 Euro Ehepaare abgezogen werden.
Deutlich weniger Abzug gibt es hingegen für anderen Beiträge zu Vorsorge. So dürfen Beamte, Rentner und Arbeitnehmer für ihre Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Pflege- und Risikolebensversicherungen nur einen Betrag von bis zu 1500 Euro geltend machen. Selbständige, die mehr zu Altersvorsorge / Rente aufbringen dürfen insgesamt bis zu einem Betrag von 2.400 Euro abziehen. Mehr zu Altersvorsorge / Rente kann herausgeholt werden, wenn bei der Steuererklärung alle Beiträge zur Vorsorge akribisch dokumentiert werden. Das Finanzamt prüft hier automatisch, ob Steuerzahler nach neuem oder altem Recht mehr absetzen können.
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